Geltungsbereich
Diese Verhaltenskodex gilt für alle Unternehmen und Mitarbeiter der G DATA-Gruppe. Zur G DATA-Gruppe (im Folgenden „G DATA“) gehören insbesondere die G DATA CyberDefense AG sowie alle Unternehmen, die im gesellschaftsrechtlichen Sinne mit der G DATA CyberDefense AG verbunden sind.
Korruption
Korruption verhindert Fortschritt und Innovation, verzerrt den Wettbewerb und kann G DATA erheblich schädigen. Daher lehnt G DATA jegliche Form der Korruption ab und bekämpft diese. Korruptes Verhalten steht häufig in unmittelbarem Zusammenhang mit der Gewährung von Zuwendungen von und an Geschäftspartner (Einladungen, Geschenke, Spenden etc.).
Es ist verboten, auf Entscheidungen durch die Gewährung von Vorteilen jeder Art Einfluss zu nehmen. Dies gilt sowohl gegenüber Amtsträgern als auch gegenüber Mitarbeitern anderer Unternehmen und sonstiger Einrichtungen im In- und Ausland.
Fairer Wettbewerb und Einkauf
Der faire und freie Wettbewerb unterliegt dem Schutz von nationalen und internationalen Wettbewerbs- und Kartellgesetzen. G DATA will durch die Qualität ihrer Leistungen überzeugen und diese zu wettbewerbsfähigen Preisen anbieten. Wir bekennen uns zu fairem Wettbewerb und lehnen unzulässige wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen ab.
G DATA unterhält vielfältige Geschäftsbeziehungen zu Lieferanten und Dienstleistern. G DATA wählt Lieferanten und Dienstleister sorgfältig und ausschließlich nach deren Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit aus.
Vermeidung von Interessenskonflikten
G DATA ist im Geschäftsalltag auf die Leistungen ihrer Mitarbeiter angewiesen. Eine erfolgreiche Geschäftstätigkeit ist daher nur dann möglich, wenn die Mitarbeiter im Sinne von G DATA handeln. G DATA vertraut darauf, dass alle Mitarbeiter ihre Entscheidungen ausschließlich auf Grundlage sachlicher Kriterien treffen und sich bei geschäftlichen Entscheidungen nicht von persönlichen Interessen und Beziehungen beeinflussen lassen. Sollten im Einzelfall dennoch Interessenskonflikte zwischen persönlichen Interessen der Mitarbeiter und Interessen von G DATA bestehen, müssen diese durch die Betroffenen selbst gegenüber ihren Vorgesetzten offengelegt werden. Der jeweilige Vorgesetzte überprüft die Interessenskonflikte und entscheidet über den weiteren Umgang mit diesen.
Faire Beschäftigung
G DATA bekennt sich zu fairen Beschäftigungsbedingungen und bekämpft illegale Beschäftigung von Arbeitsnehmern. Der Schutz von Kindern gehört zu einem wesentlichen Anker der internationalen Menschenrechte. G DATA bekennt sich zu diesen grundlegenden Rechten und lehnt jede Form der Kinderarbeit ab.
Schutz des Unternehmensvermögens und vertraulicher Informationen
Das Unternehmensvermögen von G DATA dient dazu, die Geschäftsziele von G DATA zu erreichen. Es darf ausschließlich für betriebliche Zwecke eingesetzt werden; der Einsatz für betriebsfremde Zwecke ist ausdrücklich verboten. G DATA erwartet von ihren Mitarbeitern, dass sie mit dem Unternehmensvermögen sorgfältig und im Interesse von G DATA umgehen. Jeder Mitarbeiter ist dafür verantwortlich, dass Unternehmensvermögen nicht beschädigt, missbraucht oder verschwendet wird.
G DATA verfügt über wertvolles Know-how und über umfangreiche Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse. Dieses Wissen ist die Grundlage unseres geschäftlichen Erfolgs und unterliegt daher einem besonderen Schutzinteresse. Vertrauliche Informationen dürfen von Mitarbeitern nicht missbraucht oder unzulässig an Dritte weitergegeben werden.
G DATA erkennt das geistige Eigentum von Wettbewerbern und Geschäftspartnern vorbehaltlos an. Jeder Mitarbeiter ist verpflichtet, Know-how sowie Geschäfts- bzw. Betriebsgeheimnisse von Dritten geheim zu halten und nur im Rahmen der geschäftlichen Bekanntgabe zu nutzen.
Datenschutz und Datensicherheit
Zum Schutz personenbezogener Daten existieren besondere gesetzliche Regelungen. G DATA bekennt sich uneingeschränkt zur Einhaltung dieser Regelungen. Personenbezogene Daten aller Art sind daher sorgfältig vor unbefugtem Zugriff und Missbrauch zu schützen.
Digitale Informationsverarbeitung ist Geschäftsgrundlage von G DATA. Die dadurch bedingten Risiken nimmt G DATA sehr ernst und bearbeitet entsprechende Schwachstellen unmittelbar nach ihrem Bekanntwerden. Die Mitarbeiter von G DATA sind verpflichtet, sich mit geltenden IT-/EDV- und Datenschutz-Richtlinien vertraut zu machen und die darin enthaltenen Vorgaben zu berücksichtigen.
Chancengleichheit, Gleichbehandlung und gegenseitiger Respekt
Wir erkennen die Prinzipien eines respektvollen, fairen und loyalen Umgangs miteinander an. Dabei spielen insbesondere die Grundsätze der Chancengleichheit, Gleichbehandlung und des gegenseitigen Respekts eine übergeordnete Rolle. Allen Mitarbeitern werden bei ihrer Einstellung sowie im Rahmen ihrer weiteren Tätigkeit innerhalb von G DATA gleiche Chancen geboten. G DATA lehnt jegliche Art der Diskriminierung ab und schreitet dagegen ein. Niemand darf wegen seiner Herkunft, seines Geschlechts, seiner sexuellen Orientierung, seiner Religion oder Weltanschauung, seiner Behinderung oder seines Alters benachteiligt oder belästigt werden. Stattdessen erwarten wir von unseren Mitarbeitern, dass sie tolerant, höflich und respektvoll miteinander umgehen und so zu einem produktiven und angenehmen Arbeitsumfeld beitragen.
Umgang mit Geschäftspartnern
G DATA erwartet auch von seinen Geschäftspartnern gesetzestreues und redliches Verhalten. Innerhalb unserer Lieferkette wirken wir auf die Einhaltung unserer dafür geltenden Standards hin. G DATA wirkt darauf hin, dass alle Nachunternehmer von GDATA diesen Verhaltenskodex anerkennen, dessen Aussagen unterstützen und entsprechende eigene Verhaltensregeln wirksam halten.
Compliance-Organisation
Compliance ist eine Aufgabe von G DATA, die gleichermaßen von Führungskräften und Mitarbeitern wahrzunehmen ist. Führungskräfte haben neben der Erfüllung ihrer Vorbildfunktion die besondere Aufgabe dafür zu sorgen, dass allen Mitarbeiter in ihrem Verantwortungsbereich dieser Verhaltenskodex bekannt ist und sie diesen auch befolgen.
Sollten bei G DATA Anzeichen für einen Verstoß gegen diesen Verhaltenskodex gegeben sein, erwarten wir von allen Mitarbeitern - ggfs. auch anonym über die G DATA Vertrauenspersonen oder über unser Hinweisgebersystem - eine entsprechende Mitteilung an ihren Vorgesetzten, die zuständige Geschäftsführung oder den Chief Compliance Officer von G DATA.
G DATA klärt alle Compliance-Verdachtsfälle vorurteilsfrei auf. Gegebenenfalls arbeitet G DATA insoweit mit Behörden oder Dritten zusammen. Soweit erforderlich, werden die zuständigen Vertrauensleute in die jeweiligen Untersuchungen rechtzeitig eingebunden.
G DATA führt in regelmäßigen Abständen Schulungsmaßnahmen und Informationsveranstaltungen zu den Inhalten dieses Verhaltenskodex und der zugehörigen Compliance-Richtlinien durch.
G DATA überprüft die Einhaltung dieses Verhaltenskodex, falls erforderlich mit externer Unterstützung.
Bochum, 2024
G DATA CyberDefense AG